Künhofer Wohnheim - FAQ

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FAQ


  1. Vorgehen bei Internetprobleme:

    1. Router und Computer neu starten.
    2. Direkt per LAN-Kabel den Computer anschließen (wenn das geht, liegt es am Router).
    3. Wenn immer noch Probleme auftreten:
      Den Sachverhalt in eine wohnheiminterne Gruppe schreiben.
      Das Netzwerkteam wird sich bei dir melden.


  2. Vorgehen bei Lärmprobleme:

    1. Falls möglich, sich persönlich an den Verursacher wenden.
    2. Den Sachverhalt in eine wohnheiminterne Gruppe schreiben.
    3. Wenn Lärm immer noch vorhanden:
      Sich an Heimleiter wenden.


  3. Stromkosten
  4. Bei Einzug habt ihr automatisch als Stromanbieter den Grundversorger der Stadt Nürnberg. Da dieser recht teuer ist, im Vergleich zu anderen Anbietern, lohnt sich ein Wechsel enorm. Den Zählerstand sowie die Zählernummer findet ihr auf der ersten Rechnung oder erfahrt ihr vom Hausmeister (die Stromzähler sind nur dem Hausmeister zugänglich).
    Die Stromkosten belaufen sich auf ca. 30 € im Monat (Stand 2021). Bei höheren Stromkosten können veraltete elektrische Geräte verantwortlich sein (z.B. Kühlschränke). Fragt in dem Fall beim Hausmeister um einen Austausch an.



  5. Einwohnermeldeamt & GEZ
  6. Wenn ihr das Wohnheim einzieht, müsst ihr euch innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden, sonst drohen euch Geldstrafen. Wenn ihr eure Wohnung im Wohnheim als Erstwohnsitz angegeben habt, müsst ihr die sogenannte GEZ-Gebühr (Rundfunkbeitrag) bezahlen. Es kann sein, dass das Schreiben vom GEZ nicht in den ersten Monaten ankommt. Stellt euch in dem Fall auf eine Rechnung über die vergangenen Monate ein. Wenn ihr Bafög-Empfänger seid könnt ihr euch befreien lassen (Stand 2021).



  7. Der Durchlauferhitzer im Bad blinkt rot
  8. Das passiert, wenn zu viel Luft im Wärmetauscher ist. Einfach das warme Wasser für ein paar Minuten laufen lassen und dann im Sicherungskasten die Stromzufuhr einmal kurz an und aus machen. Wenn du nicht weißt, wie das geht oder das Problem öfter auftreten sollte, wende dich bitte an den Hausmeister.



  9. Schlüssel im Zimmer vergessen
  10. Grundsätzlich ist es sehr wichtig die Schlüssel immer dabei zu haben. Wenn der Schlüssel dann doch mal vergessen wurde, dann versuche den Hausmeister zu erreichen. Falls dieser nicht zu erreichen ist, dann wende dich bitte an den Heimleiter. Er wird dann versuchen zusammen mit dir eine Lösung zu finden.



  11. Reparaturen
  12. Für Reparaturen ist ausschließlich der Hausmeister verantwortlich. Führt keine Reparaturen in Eigenregie durch. Bei Mängeln einfach den A5 Zettel im Eingangsbereich ausfüllen und in den Briefkasten des Hausmeisters werfen.



  13. Hausordnung
  14. Die Hausordnung wird euch in ausführlicher Form vom Studentenwerk geschickt.
    Hier eine kleine Übersicht über die wichtigsten Punkte (Angaben ohne Gewähr):

    • Nehmt Rücksicht aufeinander.
    • Nach Einzug ist es zu empfehlen, sich der Heimleitung vorzustellen.
    • Ab 22 Uhr Lärm vermeiden (möglichst Zimmerlautstärke). Dies gilt insbesondere in den Prüfungsphasen.
    • Bei Veranstaltungen am Haus oder im Gemeinschaftsraum ist eine Genehmigung der Heimleitung einzuholen.
    • Schlüsselweitergabe oder Schlüsselvervielfältigung ohne Erlaubnis ist nicht gestattet.
    • Duschen und Küchen dürfen nur von den Bewohnern des Wohnheims benutzt werden.
    • Untervermieten ohne Erlaubnis des Studentenwerks ist nicht erlaubt.
    • Durchführen von Reparaturen an der Haustechnik ist nicht gestattet.
    • Nur kleine Befestigungen (keine Nägel) sind im Raum erlaubt, im Zweifel den Hausmeister fragen.
    • Müll bitte trennen: Plastik, Papier, Rest.
    • Abstellen oder Lagern von Gegenständen nur in vorgesehen Plätzen (Fahrradstellplatz, Müllcontainer,…) z.B. Müll immer raus bringen.
    • Die Dachflächen dürfen nicht betreten werden.
    • Grillen oder offenes Feuer sind verboten.
    • Sparsam mit Wasser oder Heizung umgehen. Die Kosten werden auf alle Bewohner umgelegt.
    • Bitte angemessenes lüften. Besonders im Winter nach dem Duschen!
    • Tierhaltung ist nicht gestattet.

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